Die Kanzlei
Herr Rechtsanwalt Engler wurde im Jahre 1986 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und hat nach mehr-jähriger Tätigkeit in anderen Rechtsanwaltskanzleien auf dem Meppener Schullendamm sein jetziges Büro im Sommer 1997 gegründet. Dort beschäftigt er derzeit zwei Mitarbeiterinnen.
Herr Engler ist 51 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder.
Sein beruflicher Werdegang führte ihn zunächst während seines Studiums an die Freie Universität Berlin und sodann an die Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Im Jahre 1983 wurde das erste Staatsexamen abgelegt. Hieran schloß sich die Referendarzeit beim OLG Oldenburg an. Das zweite Staatsexamen wurde im Jahre 1986 mit Erfolg bestanden. Im Anschluß daran hat er sogleich eine Tätigkeit als Rechtsanwalt aufgenommen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen, bedingt durch die zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt, im Arbeitsrecht als auch Versicherungsrecht. Daneben ist die Kanzlei schwerpunktmäßig unter anderem im Verkehrsrecht/Unfallregulierung sowie im allgemeinen Vertragsrecht tätig.
Interessenschwerpunkte stellen das Reiserecht sowie das Jagdrecht dar.
Das Wissen auf den jeweiligen Fachanwaltsgebieten, Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten wird turnusgemäß durch die Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungsveranstaltungen sowie durch das Studium von Fachzeitschriften aktualisiert.
Zudem gehört Rechtsanwalt Engler der ARGE Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein an.
Im Reiserecht wurde im Jahre 2003/2004 ein Großmandat abgewickelt, wobei Herr Engler von einer Vielzahl von in Bulgarien erkrankter Urlauber gegenüber dem Pauschalreise-Veranstalter mandatiert worden ist. Der Fall, der auch in der Presse (Rundfunk, Fernsehen und Zeitung) seinerzeit allgemeine Aufmerksamkeit fand, konnte zur Zufriedenheit der Mandanten abgewickelt werden.
Der Bezug zum Jagdrecht wird unter anderem bereits dadurch gewährleistet, dass der Kanzleiinhaber auf über 30 Jahresjagdscheine zurückblickt und Mitpächter eines eigenen Reviers in der Niedergrafschaft Bentheim ist.
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