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Information zum VerkehrsrechtEin Unfall kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Probleme auslösen. So wird es dem Geschädigten darauf ankommen, so schnell wie möglich seinen bei dem Unfall entstandenen Schaden umfassend ersetzt zu erhalten, was zur Folge hat, dass es erforderlich ist, Kontakt mit dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufzunehmen, um dort die Ansprüche zu realisieren. Da weder der Durchschnittsbürger noch seine Reparaturwerkstatt in aller Regel in der Lage sind, die Sach- und Rechtslage einzuschätzen, ist zu empfehlen, unmittelbar nach dem Unfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt umso mehr, wenn es zu einem Personenschaden mit gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist. Zudem besitzt jeder Geschädigte eine sogenannte Schadensminderungspflicht, die in Verbindung mit einem etwaigen Mitverschulden dazu führen kann, dass der Geschädigte einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat. In anderen Fällen wiederum kann es geboten erscheinen, die eigene Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber diesen Versicherungen gebietet eine rechtliche Vorbereitung, da der Versicherer bei Mitverschulden oder Obliegenheitsverletzungen seines Versicherungsnehmers dazu neigt, die Leistungen zu verweigern. Darüber hinaus wird dem in einen Unfall verwickelten Verkehrsteilnehmer oftmals von der Bußgeldbehörde vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, so dass auch insoweit juristischer Rat gefragt ist. Besonders gilt dies im strafrechtlichen Bereich, so z.B. beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Trunkenheit im Verkehr, der Straßenverkehrsgefährdung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der fahrlässigen Körperverletzung bei Personenschäden. Da in diesen Fällen die Auferlegung von Punkten im Verkehrszentralregister, die Verhängung eines Bußgeldes oder einer Geldstrafe, ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, was sich existenz-gefährdend auswirken kann, sollte der betroffene Verkehrsteilnehmer bei derartigen Vorwürfen umgehend Rechtsrat einholen. Dies gilt um so mehr, als dass bei Bußgeldbescheiden oder Strafbefehlen bzgl. Rechtsbehelfe grds. zweiwöchige Fristen zu wahren sind. |
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