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Information zum VersicherungsrechtDas Privatversicherungsrecht ist äußert vielfältig. So umfasst beispielsweise das Sachversicherungsrecht das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchsdiebstahl- u. Bauwesenversicherung, das Recht der privaten Personenversicherung, das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie das Haftpflichtversicherungsrecht, insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht, betrieblichen Haftpflicht, Haftpflichtversicherung der freien Berufe sowie die Umwelt- und Produkthaftpflicht. Darüber hinaus gibt es noch speziellere Versicherungsbereiche, die nicht den obigen großen Versicherungssparten zuzurechnen sind wie beispielsweise das Transport- und Speditionsversicherungsrecht, das Rechtsschutzversicherungsrecht sowie das Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrecht. Wichtige Bestimmungen, die das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer regeln, sind neben den gesetzlichen Vorschriften in der Versicherungspolice, den allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie Verbraucherinformation, die bei Vertragsschluss an den Versicherungsnehmer zu übersenden sind, geregelt. Im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Versicherungsvertrag kommt es oftmals zu Streitigkeiten zwischen den Versicherungsvertragsparteien, die eine Beratung und/oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich machen. Diese Beratung sollte zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, um Fehler zu vermeiden, die zu gravierenden wirtschaftlichen Folgen gerade im Hinblick auf die Leistungspflicht des Versicherers führen können. So ist der Versicherungsnehmer beispielsweise nach einem Versicherungsfall (Schaden) dazu verpflichtet, diesen dem Versicherer unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen sowie die im Schadenanzeigeformular gestellten Fragen zu beantworten, um zu vermeiden, dass sich der Versicherer auf seine Leistungsfreiheit beruft. Insbesondere bei ablehnenden Schreiben des Versicherers oder gar einer Aufkündigung des Versicherungsvertrages unter Hinweis auf eine angebliche Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers sollte dieser umgehend versierten Rechtsrat einholen, da derartige Rechtshandlungen weitreichende Konsequenzen mit sich bringen können. |
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