Informationen zum Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein weitreichendes und in vielen Gesetzen verzweigtes Rechtsgebiet. Da der Arbeitsplatz für nahezu jeden Arbeitnehmer von gravierender Bedeutung ist, führen Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis oftmals zu einer Existenzgefährdung der Familie. Umso mehr ist eine fachkundige Beratung bei auftauchenden Problemen unumgänglich.

Eines der zentralen Themen des Arbeitsrechtes ist das Kündigungsschutzrecht. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass eine Klage gegen die schriftlich ausgesprochene Kündigung binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss, um eine Kündigung mit Aussicht auf Erfolg angreifen zu können.

Wegen dieser relativ kurzen Frist empfiehlt es sich, unverzüglich nach Erhalt der Kündigung einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Des weiteren ist dem gekündigten Arbeitnehmer anzuraten, sich unverzüglich nach Zugang der Kündigung und nicht erst nach Ablauf der Kündigungsfrist bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden, da andernfalls die Bundesagentur von Gesetz wegen dazu berechtigt ist, die Leistungen zu mindern.

Es kann nur davor gewarnt werden, ohne juristische Beratung mit dem Arbeitgeber einen sogenannten Aufhebungsvertrag zu schließen, da eine derartige Verfahrensweise neben der äußerst schwierigen Angreifbarkeit eines derartigen Vertrages sehr weitreichende nachteilige sozialrechtliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer haben kann, so in aller Regel eine zwölfwöchige Sperrfrist bezüglich der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.

Dem Arbeitgeber wiederum sei geraten, auf nicht hinnehmbare Verhaltensweisen des Arbeitnehmers, die Anlass für eine fristlose Kündigung geben können, unverzüglich zu reagieren. Insofern verlangt das Gesetz, dass dem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung binnen 2 Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, zugeht. Hierbei sollte besondere Sorgfalt auf den Nachweis des Zugangs der schriftlichen Kündigung verwandt werden, indem sie per Einschreiben verschickt, per Boten überbracht oder aber der Erhalt der Kündigung vom Arbeitnehmer auf einer Zweitschrift quittiert wird.

Im Zusammenhang mit Kündigungen, die im verhaltensbedingten Bereich gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden ist vom Arbeitgeber zudem weiter zu beachten, dass diesen nach der höchst richterlichen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts stets zumindest eine Abmahnung, wenn nicht gar mehrere vorauszugehen hat.

Der Fachanwalt rät, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis wegen drohender Verwirkungsgefahr sobald wie möglich gegenüber dem Arbeitsvertragspartner geltend zu machen. Leider ist aufgrund der Tatsache, dass das Arbeitsrecht doch ein sehr komplexes Rechtsgebiet darstellt, nur ein kurzer Abriss möglich, weshalb einzelne Streitigkeiten oder Probleme mit einem Anwalt erörtert werden sollten. Hierfür stehe ich sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern jederzeit zur Verfügung.