Informationen zum Verkehrsrecht
Ein Unfall kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Probleme auslösen. So wird es dem Geschädigten darauf ankommen, so schnell wie möglich seinen bei dem Unfall entstandenen Schaden umfassend ersetzt zu erhalten, was zur Folge hat, dass es erforderlich ist, Kontakt mit dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufzunehmen, um dort die Ansprüche zu realisieren.
Da weder der Durchschnittsbürger noch seine Reparaturwerkstatt in aller Regel in der Lage sind, die Sach- und Rechtslage einzuschätzen, ist zu empfehlen, unmittelbar nach dem Unfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt umso mehr, wenn es zu einem
Personenschaden mit gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist. Zudem besitzt jeder Geschädigte eine sogenannte
Schadensminderungspflicht, die in Verbindung mit einem etwaigen
Mitverschulden dazu führen kann, dass der Geschädigte einen Teil des Schadens selbst zu tragen hat. In anderen Fällen wiederum kann es geboten erscheinen, die eigene
Teilkasko- oder
Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber diesen Versicherungen gebietet eine
rechtliche Vorbereitung, da der Versicherer bei
Mitverschulden oder
Obliegenheitsverletzungen seines Versicherungsnehmers dazu neigt, die Leistungen zum Teil zu verweigern. Darüber hinaus wird dem in einen Unfall verwickelten Verkehrsteilnehmer oftmals von der
Bußgeldbehörde vorgeworfen, eine
Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, so dass auch insoweit juristischer Rat gefragt ist. Besonderes gilt dies im
strafrechtlichen Bereich, so z.B. beim Vorwurf des
unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Trunkenheit im Verkehr, der
Straßenverkehrsgefährdung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der
fahrlässigen Körperverletzung bei Personenschäden. Da in diesen Fällen die Auferlegung von
Punkten im Fahreignungsregister, die
Verhängung eines
Bußgeldes oder einer
Geldstrafe, ein
Fahrverbot oder gar die
Entziehung der Fahrerlaubnis droht, was sich existenzgefährdend auswirken kann, sollte der betroffene Verkehrsteilnehmer bei derartigen Vorwürfen umgehend Rechtsrat einholen. Dies gilt umso mehr, als dass bei Bußgeldbescheiden oder Strafbefehlen bzgl. Rechtsbehelfe grundsätzlich
zweiwöchige Fristen zu wahren sind.
Für die Beantwortung weiterer Fragen in diesem Zusammenhang wollen Sie sich bitte mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen.