Informationen zum Jagdrecht

hier: Wichtigste Änderungen des geplanten Bundesjagdgesetzes

Die wichtigsten Änderungen des Bundesjagdgesetzes sehen folgendes vor:

a) Um die Eindämmung der afrikanischen Schweinepest zu erleichtern wird das jagdliche Verbot für Nachtzieltechnik sowie das waffenrechtliche Verbot für Infrarot-Aufheller bei der Jagd auf Schwarzwild aufgehoben.

b) Um Verbraucher, Umwelt und Tierschutz in Einklang zu bringen, wird Blei in Büchsenmunition minimiert, aber dabei eine hinreichende Tötungswirkung gewahrt.

c) Es wird ein bundesweiter Schießübungsnachweis für Gesellschaftsjagden eingeführt.

d) Darüber hinaus findet eine Vereinheitlichung der Jäger- und Falknerprüfung statt, da sich in den vergangenen 40 Jahren deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern herausgebildet haben.

e) Die Jägerausbildung wird modernisiert, indem beispielsweise Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit sowie Waldumbau und Wildschadensvermeidung hervorgehoben werden.

f) Kauf und Verkauf von Tellereisen wird aus Tierschutzgründen verboten.

g) An Waldquerungshilfen ist die Jagd verboten.

h) Verbot von fangbereiten Fallen für Greifvögel, mit Ausnahme für Falkner im Sinne des Tier- und Tierartenschutzes.

i) Es erfolgen ergänzende Regeln bei der Festlegung von Jagdzeiten.

j) Der Bußgeldrahmen wird von 5.000,00 € auf 10.000,00 € angehoben.

k) Bei der Jagdhaftpflichtversicherung wird die Mindesthaftsumme auf 5.000.000,00 € angehoben.

l) Es werden einheitliche Regelungen zum Schutz vor Wildverbiss erlassen.

Dies bedeutet, dass die Rehwildbestände nachhaltig anzupassen sind, um den geplanten Waldumbau zu ermöglichen. Damit einhergehend soll die Abschussplanung für Rehwild abgeschafft werden. Über den Abschuss sollen sich zukünftig Jagdgenossenschaften sowie Grundeigentümer und Pächter im Jagdpachtvertrag verständigen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder wird der Mindestabschuss nicht erreicht greift die zuständige Behörde ein.